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Abteilungspflegesatz

Abteilungspflegesätze existieren für jede einzelne Disziplin wie beispielsweise Chirurgie, Urologie oder Innere Medizin. Mit ihnen werden die unmittelbaren Behandlungskosten für Ärzte, pflegerisches und medizinisch-technisches Personal sowie medizinischen Sachbedarf (z.B. Medikamente) abgerechnet. Diese Abteilungspflegesätze sind von Fachrichtung zu Fachrichtung unterschiedlich. Sie werden zwischen Krankenhaus und Krankenkassen vereinbart.

Seit dem Jahr 2004 rechnen nur noch Psychiatrien und Psychosomatische Kliniken sowie entsprechende psychiatrische Abteilungen nach diesen Pflegesätzen ab.

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