Allgemeine Krankenhausleistungen
Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. Dazu gehört auch - bei medizinischer Notwendigkeit - die Mitaufnahme einer Begleitperson des Patienten (z.B. Eltern kranker Kinder). Die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen werden durch Fallpauschalen, Sonderentgelte oder tagesgleiche Pflegesätze vergütet und von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Darüber hinausgehende Leistungen nennt man Wahlleistungen.
Glossar
A
K