Basispflegesatz
Der Basispflegesatz eines jeden Krankenhauses dient zur Finanzierung von nicht unmittelbar der Krankenbehandlung zuzuordnenden Kosten. Das sind z.B. Instandhaltung, Lebensmittel, Verwaltung, Reinigung, Energie oder Wasser. Er wird zwischen jedem einzelnen Krankenhaus und den Krankenkassen vereinbart. Der Basispflegesatz wird zusammen mit dem jeweiligen Abteilungspflegesatz abgerechnet.
Seit dem Jahr 2004 rechnen nur noch Psychiatrien und Psychosomatische Kliniken sowie entsprechende psychiatrische Abteilungen nach diesen Pflegesätzen ab.
Glossar
A
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