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Begleitperson

Im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten können Krankenhäuser auch Begleitpersonen von Patienten aufnehmen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der medizinisch notwendigen Aufnahme einer Begleitperson (meist bei Kleinkindern) und einer Aufnahme ohne diese Notwendigkeit. Über die Notwendigkeit der Mitaufnahme der Begleitperson entscheidet der behandelnde Arzt im Krankenhaus.

Nur bei medizinischer Notwendigkeit handelt es sich um eine allgemeine Krankenhausleistung. Die Kosten der Unterbringung sind dann mit den Pflegesätzen für den Patienten abgegolten. In den anderen Fällen kann die Unterbringung als Wahlleistung angeboten werden. Dann werden die Kosten gesondert in Rechnung gestellt.

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