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Belegarzt

Belegärzte sind neben ihrer Tätigkeit im Krankenhaus als "normale" niedergelassene Vertragsärzte tätig. Sie sind keine Angestellten des Krankenhausträgers. Ihre ärztlichen Leistungen im Krankenhaus werden durch speziell für Belegärzte kalkulierte DRGs gesondert vergütet.

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