Budget
Alle Krankenhäuser vereinbaren mit den Krankenkassen jährlich ein Budget für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen. Aus diesem Budget sind die Kosten des laufenden Krankenhausbetriebes zu finanzieren. Dazu zählen die Personalkosten für Ärztinnen und Ärzte, Krankenpflege- sowie weiteres Personal, ebenso Sachkosten wie beispielsweise Medikamente und Lebensmittel. Mit dem Budget wird die Behandlung aller Patienten abgegolten. Dies gilt nicht für die Behandlung ausländischer Patienten, die eigens zur Krankenhausbehandlung einreisen.
Die vereinbarte Budgetsumme wird dem Krankenhaus nicht direkt von den Krankenkassen ausbezahlt. Vielmehr stellt die Rechnung für die Behandlung eines jeden Patienten, die aus Fallpauschalen, Sonderentgelten oder tagesgleichen Pflegesätzen bestehen kann, eine Abschlagszahlung auf das Budget dar. Erzielt das Krankenhaus am Ende eines Jahres Mehr- oder Mindererlöse gegenüber dem vereinbarten Budget, werden diese teilweise ausgeglichen.
Ab dem Jahr 2003 ist in Deutschland ein DRG-System budgetneutral eingeführt worden.