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Datenschutz

Im Gesundheitswesen gilt der Datenschutz. Patientenbezogene Daten dürfen nur mit Zustimmung des/der betroffenen Patienten/Patientin an Dritte weitergegeben werden. Zweifelt die gesetzliche Krankenversicherung an der Notwendigkeit eines stationären Aufenthaltes, darf nur der MDK Einsicht in die patientenbezogenen Unterlagen erhalten.

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