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Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

Privatrechtlicher und freiwilliger Zusammenschluß aller Landeskrankenhausgesellschaften und Trägerverbände zur Interessenvertretung der Krankenhäuser auf Bundesebene (§ 108 SGB V). Auf Bundesebene ist die DKG Vertragspartner der Spitzenverbände von gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.221 Krankenhäuser versorgen jährlich über 17,4 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 63,8 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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