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Einzelförderung

Die Kosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten werden im Rahmen der Einzelförderung auf Antrag übernommen. Dazu muß die jeweilige Maßnahme vom Land in das Krankenhausbauprogramm aufgenommen werden. Bei der Aufstellung dieses Programms stimmt sich das Land mit Krankenkassen, kommunalen Verbänden und Krankenhausgesellschaft ab.

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