Fallpauschalen
Bei der Fallpauschale handelt es sich um einen Festpreis für eine definierte Krankenhausbehandlung. Diese Definition kann entweder aufgrund der zu erbringenden Leistung (z.B. einer bestimmten Operation) oder durch die zu behandelnde Erkrankung (Diagnose) erfolgen. Die rund 60 in Deutschland eingeführten Fallpauschalen sind durch die Leistungen definiert und beziehen sich in erster Linie auf operative Verfahren. Mit der Fallpauschale sind alle allgemeinen Krankenhausleistungen von der Aufnahme bis zur Entlassung abgegolten. Eine Ausnahme bildet die für jede Fallpauschale festgelegte Grenzverweildauer. Die Höhe der Fallpauschalen wird in Deutschland auf Landesebene zwischen der Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassenverbänden vereinbart und gilt einheitlich für alle Krankenhäuser.
Diese Fallpauschalen wurden ebenso wie die Sonderentgelte und tagesgleiche Pflegesätze seit dem 01.01.2004 durch die DRGs abgelöst.