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Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Arbeit im Januar 2004 aufgenommen und die zuvor bestehenden Bundesausschüsse abgelöst. Er ist das mächtigste Gremium in der gemeinsamen Selbstverwaltung und beschließt etwa die Festlegung von Mindestmengen, behandelt Fragen der sektorübergreifenden Versorgung einschließlich des Kataloges der seltenen Erkrankungen und hochspezialisierten Leistungen, die im Krankenhaus ambulant erbracht werden können. Ebenso prüft der G-BA die Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, dsie im Rahmen der Krankenhausbehandlung zu Lasten der GKV angewandt werden oder angewandt werden sollen. Schließlich beschließt der G-BA auch Maßnahmen der Qualitätsicherung in den Krankenhäusern und Regelungen zum Inhalt und Umfang von Qualitätsberichten. Mitglieder des Ausschusses sind die KBV, die Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie - ohne Stimmrecht - die Patientenvertreter. Neutraler Vorsitzender des Ausschusses ist Dr. Rainer Hess.

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