Investitionsfinanzierung
Im Dualen System werden die Kosten von Krankenhausinvestitionen von der öffentlichen Hand (Land und Kommunen) übernommen, während die Krankenkassen für die Kosten des laufenden Betriebes zuständig sind. Die Kosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten werden im Rahmen der Einzelförderung auf Antrag übernommen. Kleinere Baumaßnahmen sowie die Wiederbeschaffung kurz- und mittelfristiger Anlagegüter sind aus einer jährlichen Förderpauschale zu finanzieren.
Für die Universitätskliniken werden die Investitionsmittel gemeinsam von Bund und Ländern nach dem Hochschulbauförderungsgesetz aufgebracht.
Glossar
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