Druck Kopf

Kontrahierungszwang

Nach geltendem Recht müssen die Krankenkassen mit allen in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommenen Krankenhäusern Vergütungsverträge abschließen. Damit ist sichergestellt, daß die durch politisch verantwortete Entscheidungen als bedarfsnotwendig anerkannten Kliniken von den Versicherten auch genutzt werden können.

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