Krankenhausfinanzierung
Die Krankenhausfinanzierung faßt die Regelungsbereiche der Krankenhausplanung, der Investitionsfinanzierung und -förderung sowie der Krankenhausvergütung zusammen. Grundlage hierfür sind das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), die Bundespflegesatzverordnung (BPflV), das SGB V sowie die Krankenhausgesetze der Länder.
Im Zuge der GKV-Gesundheitsreform 2000 wurde die Krankenhausfinanzierung in Deutschland auf ein durchgängig pauschaliertes Entgeltsystem umgestellt und BPflV durch das Krankenhausentgeltgesetz abgelöst (KHEntgG) abgelöst. Das Gesetz zur Einführung des diagnoseorientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz - FPG) sieht weiter eine budgetneutrale Einführungsphase (2003/2004) und eine dreistufige Anpassungs- oder Konvergenzphase vor. Seit 01.01.2003 konnten Krankenhäuser optional an der Einführung des DRG-Vergütungssystems teilnehmen. Die verpflichtende DRG-Einführung für alle Krankenhäuser erfolgte zum 01.01.2004.