Krankenhausträger
Krankenhausträger ist die für den Betrieb des Krankenhauses nach innen und außen verantwortliche natürliche oder juristische Person. Meist ist diese auch der Eigentümer des Krankenhauses.
In der historisch gewachsenen pluralistischen Krankenhauslandschaft wird zwischen drei Gruppen von Krankenhausträgern unterschieden: öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhausträgern.
Öffentliche Krankenhausträger sind z.B. Bund, Länder, Kreise, Städte und Gemeinden. Unter freigemeinnützigen Krankenhausträgern versteht man u.a. Kirchen, Wohlfahrtsverbände oder private Stiftungen. Private Krankenhausträger sind nach § 30 der Gewerbeordnung konzessionierte Erwerbsunternehmen.
Glossar
A
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