Krankenkassen
Für rund 90 % der Patienten ist die gesetzliche Krankenversicherung Kostenträger der Krankenhausbehandlung. Damit ist sie der wichtigste Partner der Krankenhäuser wie der Krankenhausgesellschaften. Zur Gesetzlichen Krankenversicherung gehören Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Landwirtschaftliche Krankenkassen sowie die Bundesknappschaft. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden im wesentlichen durch Gesetze festgelegt und unterscheiden sich untereinander nur unwesentlich.
Daneben gibt es die private Krankenversicherung. Sie kann ab einem bestimmten Einkommen anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung gewählt werden. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung (z.B. für Wahlleistungen im Krankenhaus oder Zahnersatz) zu wählen. Abhängig vom jeweils gewählten Tarif können die Leistungen der privaten Krankenversicherung sehr unterschiedlich sein.