Landesbasisfallwert
Der Landesbasisfallwert (auch landesweiter Basisfallwert) ist der bewertete durchschnittliche Fallerlös aller stationären Fälle in einem Bundesland. Er wird in einer komplizierten Berechnung auf der Grundlage der Budgets der einzelnen Krankenhäuser gebildet. Multipliziert mit dem Relativgewicht fr die medizinische Leistung (z.B. Blinddarm ohne Komplkationen: 0,722) ergibt sich aus dem Basisfallwert der Preis, den das Krankenhaus hierfür von der Krankenkasse vergütet bekommt. Am Landesbasisfallwert orientieren sich die Basisfallwerte der einzelnen Häuser, die bis 2009 an ihn angepasst werden. Nach 2009 soll es dann für alle Krankenhäuser pro Bundesland einheitliche Preise auf Grundlage des Landesbasisfallwertes geben. Das Gesetz sieht vor, dass Landeskrankenhausgesellschaften und die Krankenkassen den Landesbasisfallwert vereinbaren.
Glossar
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