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Landeskrankenhausgesellschaft

Die Landeskrankenhausgesellschaften als privatrechtliche Vereine sind die Interessenverbände der Krankenhausträger auf Landesebene. Die Mitgliedschaft ist für die unterschiedlichen Krankenhausträger freiwillig. Dennoch schließt die Landeskrankenhausgesellschaft mit verbindlicher Wirkung für alle Krankenhäuser eines Bundeslandes mit den Landesverbänden der Krankenkassen Verträge.

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