Ministerien
Aufsichtsbehörde für die Krankenhäuser ist in Hamburg die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG). Neben der Krankenhausplanung und Investitionsförderung ist die BSG auch für die Genehmigung der Budgets der einzelnen Krankenhäuser zuständig, die zuvor zwischen Krankenhaus und Krankenkassen vereinbart werden.
In den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Wissenschaft und Forschung fällt das Universitätsklinikum Eppendorf.
Glossar
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