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Schiedsstelle

Für die Schlichtung von Streitigkeiten der Selbstverwaltungspartner in Fragen der Vergütung oder des Inhaltes von Verträgen sind auf Landesebene paritätisch besetzte Schiedsstellen gebildet. Es gibt die Pflegesatzschiedsstelle nach § 18 a KHG für die Schlichtung von Vergütungsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen und die Landesschiedsstelle nach § 114 SGB V für die Schlichtung von Vertragsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen oder Krankenhäusern, Krankenkassen und Vertragsärzten.

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