Wahlleistungen
Über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Leistungen nennt man Wahlleistungen. Sie müssen zwischen Patient und Krankenhaus ausdrücklich vereinbart werden. Übliche Wahlleistungen im Krankenhaus sind die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern oder die Behandlung durch einen bestimmten Arzt (Wahlarzt). Die Kosten hierfür werden von vielen privaten Krankenversicherungen übernommen. Weitere Wahlleistungen können beispielsweise Telefon, TV oder die Aufnahme einer Begleitperson ohne medizinische Notwendigkeit sein. Die Entgelte für Wahlleistungen werden dem Patienten zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei der wahlärztlichen Behandlung richten sie sich nach der Gebührenordnung für Ärzte.