Zuzahlung
Gemäß § 39 Abs. 4 SGB V beträgt der Eigenanteil für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung bei Krankenhausbehandlung für längstens 28 Tage gegenwärtig 10 € je Tag. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit.
Glossar
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