Pressemitteilung
BDO Studie belegt seriöse Rechnungslegung der Kliniken
Datum: 11.10.2011
DKG stellt Studie zu Krankenhausabrechnungen vor
"Die Kritik der Krankenkassen an den Krankenhausabrechnungen kann endgültig als substanzlos und widerlegt bezeichnet werden." Mit diesen nachdrücklichen Worten fasste Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die Studie der BDO-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag der DKG zusammen, deren Ergebnisse auf der DKG - Informationsveranstaltung "Krankenhausabrechnungen im Focus" vorgestellt wurden.
Das
vorgelegte Gutachten zeige, erläuterte Baum, dass der überwiegende Teil der
Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Kassen (MDK) sich gar nicht auf die
sachlich-fachliche Abrechnungsprüfung, sondern auf die nachträgliche
Infragestellung der von den Kliniken in der akuten Phase der Patientenversorgung
erbrachten medizinischen Leistungen beziehe. Auch BDO komme zu dem Ergebnis,
dass die Kassen die Krankenhäuser zu einer vorschnellen Patientenentlassung
zwingen wollten, was "blutigen" Entlassungen gleichkäme. Baum beschrieb, welche
konkreten Auswüchse das Zusammenstreichen von geleisteter stationärer
Patientenversorgung annehmen könne: "Meist viele Wochen später entscheidet ein
MDK-Prüfer anonym am Schreibtisch, dass z.B. eine ältere Frau nicht wegen
Herzinsuffizienz hätte behandelt, sondern stattdessen entlassen oder der
Versuch, den Fuß einer Patientin zu retten, zugunsten einer frühen Amputation
hätte aufgegeben werden müssen. Diese und viele weitere gravierenden Fälle
höchst zweifelhafter Prüfungen liegen in den Kliniken massenhaft vor."
Die Studie der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO zum
Abrechnungsverhalten der Krankenhäuser belegt:
- 96 Prozent aller
Krankenhausabrechnungen sind unbeanstandet.
- Nachträglich wird nicht um die
Rechnung als Ganzes, sondern um Interpretationen von Details gerungen.
- Die
Krankenhäuser haben jährlich 700 Mio. Euro Prüfungskosten aufzubringen.
-
Dass Kliniken nachgeben müssen, um z.T. jahrelange Gerichtsverfahren zu
vermeiden.
- Dass die Prüfungsbürokratie Personal bindet, das zur
Patientenversorgung besser eingesetzt wäre.
Um den Kassen einen
sachlicheren Austausch mit den Krankenhäusern zu ermöglichen, habe die Deutsche
Krankenhausgesellschaft den Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, der neue
Regelungen zur Prüfung der Krankenhausabrechnungen nach 275 ff SGB V vorsehe,
berichtet der Hauptgeschäftsführer. Die DKG schlage darin u.a. vor, das
Prüfverfahren nach dem vom Bundesozialgericht in 2010 entwickelten "Grundsatz
der Waffengleichheit" fair auszugestalten. Dazu gehörten insbesondere auch klare
zeitliche Vorgaben für Durchführung und Abschluss der Prüfungen und der
persönliche Dialog zwischen MDK-Prüfern und Krankenhausärzten. Zudem müsse
gesetzlich klarer geregelt werden, dass die Kassen noch offene Prüfungsfälle
nicht mit unbeanstandet erbrachten Leistungen verrechnen dürften. Baum: "Die DKG
appelliert an den Gesetzgeber sicherzustellen, dass die gesetzlich vorgesehenen
Einzelfallprüfungen nicht als Institut zur Beschneidung von medizinisch
notwendigen Leistungen missbraucht werden."
Für Rückfragen:
Ulrike Jaenicke
Hamburgische Krankenhausgesellschaft e. V.
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