Pressemitteilung
HKG und Kassenverbände verständigen sich auf Landesbasisfallwert für 2007
Datum: 23.01.2007
Leistungsbeweis für die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen
Hamburgische Krankenhausgesellschaft (HKG) und die Verbände der Hamburger Krankenkassen (VdAK/AEV, AOK und See-Krankenkasse, BKK, IKK und PKV) haben sich erstmals auf dem Verhandlungswege über die Höhe der zentralen Größe zur Bestimmung der Klinikbudgets, den sog. Landesbasisfallwert, verständigt. Dieser wird im Jahr 2007 2.830,- Euro betragen. HKG-Geschäftsführer Jürgen Abshoff und die Krankenkassenverbände in Hamburg lobten das erzielte Ergebnis: „Die Einigung beweist, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen funktioniert und äußerst effektiv arbeitet! Trotz schwieriger finanzieller Ausgangsbedingungen sowohl auf Seiten der Krankenhäuser wie auf Seiten der Krankenkassen konnte ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden. Immerhin geht es um ein Gesamtvolumen von rund 1,2 Mrd. Euro.“ Der Nutzen der gemeinsamen Selbstverwaltung bei der Herstellung eines sinnvollen Interessenausgleichs zum Wohle der Patienten sei damit eindrucksvoll unter Beweis gestellt worden. Abshoff und die Vertreter der Krankenkassenverbände in Hamburg weiter: „Die Große Koalition in Berlin wäre gut beraten, keine Schwächung der Selbstverwaltung zu beschließen. Die gemeinsame Selbstverwaltung ist ein tragendes Element des deutschen Gesundheitswesens, um das wir im übrigen Europa beneidet werden.“
Der vergleichsweise frühe Abschluss ermöglicht den Häusern und Kassen in diesem Jahr die zeitige Aufnahme von Budgetverhandlungen. Damit können Kliniken wie Kassen auf einer sicheren Grundlage für 2007 planen. In den vergangenen zwei Jahren konnte die Höhe des Landesbasisfallwertes erst am Ende des Jahres nach langwierigen und letztendlich doch gescheiterten Verhandlungen durch die Schiedsstelle festgesetzt werden.
Mit der getroffenen Vereinbarung ist gleichzeitig auch eine feste Grundlage für die Verhandlungen zum Landesbasisfallwert in 2008 festgeschrieben worden, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden sollten.
Stichwort: Landesbasisfallwert
Beim landesweiten Basisfallwert handelt es sich um den bewerteten durchschnittlichen Fallerlös aller stationären Fälle in einem Bundesland. Er wird in einer komplizierten Berechnung auf der Grundlage der Budgets der einzelnen Krankenhäuser gebildet. Multipliziert mit dem Relativgewicht für die medizinische Leistung (z.B. Blinddarm ohne Komplikationen: 0,704) ergibt sich aus dem Basisfallwert der Preis, den das Krankenhaus hierfür von der Krankenkasse vergütet bekommt. Am Landesbasisfallwert orientieren sich die Basisfallwerte der einzelnen Häuser, die bis 2009 an ihn angepasst werden.