Pressemitteilung
Krankenkassen bohren Finanztopf der Krankenhäuser an
Datum: 18.11.2008
Pressemitteilung von HKG, Ärztekammer Hamburg, Marburger Bund, Verband der Krankenhausdirektoren und Hamburger Pflegerat.
Das Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz (KHRG) ist in der gesetzgeberischen Endphase. Am 24. November findet die erste Lesung im Gesundheitsausschuss statt. Bis Ende des Jahres soll das Gesetz verabschiedet werden. Das Gesetz sieht erstmals seit 16 Jahren finanzielle Entlastungen für die Kliniken vor, die durch die Sparzwänge der Vergangenheit und durch die aktuelle Kostenentwicklung stark in Bedrängnis sind.
In dieser Phase der Gesetzgebung haben die Krankenkassen Forderungen erhoben, entgegen der geltenden Rechtslage Regelungen für erneute dramatische Kürzungen in dem neuen Gesetz zu verankern, um den Krankenhäusern massiv Geld zu entziehen.
Mit der Einführung des neuen fallpauschalierten Entgeltsystems 2003 wurde eine fünfjährige Übergangszeit geschaffen, in der es sowohl individuelle „Krankenhauspreise“ als auch einen „landesweiten Preis“ (Landesbasisfallwert) für Krankenhausleistungen gibt. Diese Übergangszeit (Konvergenzphase) endet mit Ablauf dieses Jahres. Der Gesetzgeber hat nicht vorgesehen, dass abweichende Entwicklungen zwischen „Krankenhauspreisen“ und „Landespreisen“ ausgeglichen werden. Die Krankenkassen fordern jedoch genau dies. Und zwar zu ihrem Vorteil. Sie wollen den Krankenhäusern ca. 600 bis 800 Mio. € entziehen. Mit der gleichen Berechtigung könnten die Kliniken auch 800 Mio. € zusätzlich fordern, um die „buchhalterisch“ entstandene Lücke zu schließen.
Herr Prof. Dr. Fokko ter Haseborg, Erster Vorsitzender der Krankenhausgesellschaft (HKG), ist empört: „Das Geld steht den Kliniken nach geltendem Gesetz zu und soll ihnen jetzt zum zweiten Mal entzogen werden. Die fehlende Übereinstimmung von Landespreis und Mittelwert der Krankenhauspreise im Land zeigt nur, dass die Krankenhäuser in ihren individuellen Budgetverhandlungen von den Krankenkassen in die Ecke gedrängt und mit geballter Verhandlungsmacht genötigt werden, ihre Leistungen unter Wert zu verkaufen.“
Mit der zweiten Forderung der Kassen, Mehrleistungen von Krankenhäusern, künftig nur noch zu 35 Prozent zu berücksichtigen, gehen die Kassen in die gleiche Richtung. Bundesärztekammervizepräsident Dr. Frank Ulrich Montgomery kritisiert: „Mit dieser Regelung übertragen die Krankenkassen das Risiko der Kostensteigerung der älter werdenden Gesellschaft auf die Krankenhäuser. Hierfür war immer die Sozialversicherung zuständig und muss es auch bleiben.“
Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft, die Ärztekammer Hamburg, der Marburger Bund, der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschland und der Hamburger Pflegerat fordern die Regierung auf, die bereits zugesagte Unterstützung für die Krankenhäuser nicht zurück zu nehmen. Die angekündigten € 3 Mrd. reichen schon hinten und vorne nicht aus. Die Sparwut der Krankenkassen darf nicht dazu führen, dass die Krankenhäuser erneut ungerechtfertigt zur Kasse gebeten werden und von der finanziellen Entlastung unterm Strich nichts übrigbleibt.
Für Rückfragen:
Ulrike Jaenicke
Hamburgische Krankenhausgesellschaft e. V.
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