Vorsorgen für den Fall des Falles…
Eine Patientenverfügung dokumentiert vorsorglich den Willen des Patienten für den Fall, dass er während der Behandlung nicht mehr in der Lage sein sollte, diesen rechtlich zu äußern. Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die behandelnden Ärzte und legt die Art und Weise der weiteren Behandlung fest. So kann mit der Patientenverfügung zum Ausdruck gebracht werden, dass in einer Situation, in der sich der Patient im unabwendbar unmittelbaren Sterbeprozess befindet, lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben sollen.
Eine notarielle Beglaubigung der Patientenverfügung ist nicht erforderlich, doch sollte durch handschriftliche Abschrift und Unterschrift deutlich werden, dass es sich um eine bewusst getroffene Verfügung handelt. Ebenso ist anzuraten, die Verfügung von einer Vertrauensperson mitunterschreiben zu lassen, die im Ernstfall benachrichtigt wird. Sie sollte deshalb auch im Besitz einer Kopie der Verfügung sein.
Einen Mustertext sowie weitere Erläuterungen zur Patientenverfügung erhalten Sie auf den Seiten der Ärztekammer Hamburg.
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