Pressemitteilung 15. Dezember 2023

HKG veröffentlicht Forderungen 2024

Krankenhaus 2.0 – Reform zwischen Fachkräftemangel und Ambulantisierung

Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft veröffentlicht einmal jährlich ihre aktuellen Forderungen an die Gesundheitspolitik. Die Mitgliederversammlung hat im Dezember 2023 die HKG Forderungen 2024 "Krankenhaus 2.0 - Reform zwischen Fachkräftemangel und Ambulantisierung" beschlossen. Sie bekräftigen die Notwendigkeit eines Vorschaltgesetzes und beschreiben, wie die Krankenhausreform erfolgreich werden kann. Eine auskömmliche Finanzierung ist vor und nach der Reform oberstes Gebot, um eine gute Versorgung sicherzustellen.

Das Spannungsfeld aus wirtschaftlicher Not und Personalmangel bei gleichzeitiger Ambulantisierung stellt die Krankenhäuser vor große Herausforderungen. Insbesondere hat die Unterfinanzierung durch die Kostenexplosion der letzten beiden Jahre dramatische Ausmaße angenommen. Die Forderungen der Krankenhäuser nach einem Vorschaltgesetz, um die aus Inflation und Personalkostensteigerung entstandene Erlöslücke zu decken, bleibt bislang politisch unbeantwortet. Mit der Reform soll in einigen Jahren eine anteilige Vorhaltefinanzierung eingeführt und die DRG entsprechend gekürzt werden.

Joachim Gemmel, 1. Vorsitzender der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft: „Die Krankenhausreform wird daran gemessen werden, inwieweit sie Lösungen für die Probleme der Krankenhäuser bringt. Gegen den Fachkräftemangel hilft uns eine vollständige Finanzierung der Tarifkosten aller Ärzte und Pflegekräfte. Für die Ambulantisierung brauchen wir Anreize, eine Umstellungsphase sowie Investitionsmittel für die notwendigen baulichen Anpassungen. Im Hinblick auf die geplanten Vorhaltebudgets ist die Auskömmlichkeit der Mittel insgesamt entscheidender als eine Aufteilung in mehrere Erlöskomponenten.“.

Die Reform bedarf eines Transformationsfonds in ausreichender Höhe – die Deutsche Krankenhausgesellschaft schätzt einen Bedarf von 50 Mrd. Euro - sowie einer langfristig ausreichenden Investitionsfinanzierung.

Der Fachkräftemangel limitiert die Versorgung. Die vorhandenen Betten können nicht vollständig betrieben werden, da Personal fehlt. Die Aufgabenteilung auf unterschiedliche Berufsgruppen ist eine wirksame Maßnahme gegen den Fachkräftemangel. Sie muss gefördert und weiterentwickelt werden, so dass die Krankenhäuser größere Freiräume in der innerbetrieblichen Organisation zurückerlangen. Komplementäre Berufsgruppen, die die Pflege unterstützen, müssen in Pflegebudget und Anforderungen an die Besetzung vollumfänglich anerkannt werden.

Die Versorgung der Patienten sollte sich stärker am Ergebnis der medizinischen Behandlung orientieren. Das Ziel guter Ergebnisqualität sollte durch die Reform in den Vordergrund rücken. Durch eine stringente Ergebnisorientierung können Strukturvorgaben eingespart werden. Die Qualitätssicherung darf nicht mehr für Systemeingriffe und Kontrollen missbraucht werden. Die Nutzung von Routinedaten kann die Dokumentationslast verringern.

Ein Bürokratieabbau ist mehr als überfällig. Das System ist durch Überregulierung bis ins kleinste Detail erstarrt, jegliche Handlungsfreiräume für Innovation und initiative Problemlösungen wurden den Krankenhäusern in den letzten Jahren durch kleinteilige Vorschriften genommen. Die fehlende Abstimmung der Regelungen miteinander führt zu Mehrfachdokumentationen und einem ineffizienten und aufwändigen Kontrollsystem. Die Krankenhausreform muss Bürokratie reduzieren. Die bestehenden Regelungen müssen kritisch auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden. Strukturvorgaben sollten abgebaut und von Qualitätskriterien unterschieden werden.

Die Ambulantisierung wird derzeit nicht mit wirksamen Anreizen befördert. Die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus erfordert eine Umstellung der Strukturen und Prozesse. Dies bedarf einer Übergangsphase, in der die notwendigen Umstellungen vollzogen werden können und ohne Erlöseinbußen bereits ambulant gearbeitet werden kann. Notwendige bauliche Anpassungen bedürfen einer investiven Förderung.

In der Digitalisierung des Gesundheitswesens besteht weiterhin großer Nachholbedarf. Geschwindigkeit und Qualität der Informationsweitergabe können digital deutlich gesteigert werden. Diese Entwicklung muss beschleunigt und finanziell gefördert werden.

Der Dreiklang aus auskömmlicher Finanzierung, Ergebnisqualitätsorientierung und Bürokratieabbau kann die Reform erfolgreich machen und die Versorgung langfristig sichern. Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft wird sich weiterhin dafür einsetzen.