Profil
Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft (HKG) vertritt
- 35 öffentliche, freigemeinnützige und private Krankenhäuser
- mit fast 12.000 Betten
- mit einem umfassenden Leistungsspektrum der medizinischen Versorgung.
In den Hamburger Krankenhäusern werden jährlich allein stationär knapp 400.000 Patienten auf hohem Niveau behandelt - davon fast 30 Prozent aus den anliegenden Bundesländern und darüberhinaus.
Die in der HKG zusammengeschlossenen Hamburger Krankenhäuser
- sind mit einem Jahresumsatz von rund 1,3 Milliarden Euro ein wichtiger Wirtschaftsfaktor
- sind mit mehr als 25.000 Mitarbeitern bedeutende Arbeitgeber in Hamburg
- stellen rund 2.300 Ausbildungsplätze allein für Krankenpflegeberufe zur Verfügung. Daneben werden weitere Ausbildungsberufe angeboten.
Aufgaben
Die HKG ist gemäß § 1 Abs.1 ihrer Satzung eine Arbeitsgemeinschaft der Krankenhausträger und ihrer Spitzenverbände in der Freien und Hansestadt Hamburg. Daneben obliegt der HKG nach ihrer Satzung (§ 2) die Förderung des Krankenhauswesens in Hamburg und die Wahrnehmung der Interessen der Hamburger Krankenhäuser. Der Gesetzgeber hat ihr eine Reihe von gesetzlichen Aufgaben übertragen:
- Mitwirkung an der Krankenhausplanung
- Beteiligung an den Budgetverhandlungen
- Aushandlung des landesweiten Basisfallwertes
- Vereinbarung des Punktwertes für das ambulante Operieren
- Geschäftsführung für die Schiedsstellen § 114 SGB V und § 18 a KHG im Wechsel mit den Krankenkassen
- Bestellung der Vertreter der Krankenhäuser in den Schiedsstellen
- Treuhänderische Durchführung der Ausbildungskosten-Ausgleichsverordnung und zukünftig Verwaltung eines Ausgleichfonds zur Finanzierung der Ausbildungsstätten
- Beratung der zuständigen Behörden bei Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen und Verordnungen
- Durchführung der Externen Qualitätssicherung (§ 137 SGB V)
- Wahrnehmung sonstiger in Rechtsvorschriften zugewiesener allgemeiner Mitwirkungsrechte und Aufgaben
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