Brennpunkt 18. Februar 2021

Aktuelle Erhebung zeigt wirtschaftliche Probleme der Krankenhäuser auf

Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft hat eine Kurzbefragung ihrer Mitgliedskrankenhäuser zur Erlös- und Belegungssituation durchgeführt. Die Rückmeldungen umfassten 82% der Planbetten. Die Ergebnisse lassen den Rückschluss zu, dass alle Krankenhäuser unter erheblichen wirtschaftlichen Problemen leiden. Ohne Nachbesserungen des Rettungsschirms wird sich die Situation im Jahresverlauf dramatisch verschärfen.

Die im Januar 2021 für Ausgleichszahlungen berechtigten Krankenhäuser, verzeichneten in Hamburg im Januar 2021 durchschnittlich Erlösrückgänge von 25 % bei einem Belegungsrückgang von 24 % gegenüber dem Januar 2020.

Die Ausgleichszahlungen kompensierten jedoch nur 55 % der Erlösverluste.

Hinzu kamen 25 % weitere Erlösverluste aus anderen Bereichen (amb. Leistungen, Wahlleistungen, sonstiges).

Für das gesamte Jahr 2021 erwarten diese Hamburger Krankenhäuser im Vergleich zum Referenzjahr 2019 einen Belegungsrückgang von 15,5%.

Etwas weniger stark fielen die Erlösausfälle in den Krankenhäusern aus, die nicht für Ausgleichszahlungen berechtigt waren. Diese Krankenhäuser verzeichneten in Hamburg im Januar 2021 durchschnittliche Erlösrückgänge von 19 % bei Belegungsrückgang von 14 % gegenüber dem Januar 2020.

Hier flossen jedoch keinerlei Ausgleichszahlungen, so dass es keine Kompensation der Erlösverluste gab. Hinzu kamen 19 % weitere Erlösverluste aus anderen Bereichen.

Für das gesamte Jahr 2021 erwarten diese Hamburger Krankenhäuser im Vergleich zum Referenzjahr 2019 einen Belegungsrückgang von 9%.

Im Ergebnis zeigt sich, dass dringende Nachbesserungen am Rettungsschirm erforderlich sind, da sowohl die Krankenhäuser, die Ausgleichszahlungen erhalten haben, als auch die anderen Krankenhäuser erhebliche Defizite nicht ausgleichen können. Alle Krankenhäuser erwarten signifikante Belegungsrückgänge für das Jahr 2021.

Für die wirtschaftliche Absicherung zentral ist ein garantierter Mindererlösausgleich von min. 85 % zum Jahresende 2021. Die Berechtigung für Ausgleichszahlungen sollte von Bedingungen wie der Indikationsschwelle entkoppelt werden und grundsätzlich für alle Krankenhäuser gelten. Diese Ausgleichszahlungen würden im Mindererlösausgleich zu berücksichtigen sein, sie wären somit als Abschlagszahlungen auf das Gesamtbudget zu betrachten und nicht additiv zu sehen.