Brennpunkt 25. November 2024

KHVVG muss angepasst werden

Das KHVVG lässt die Hamburger Krankenhäuser mit einer Finanzierungslücke von über 250 Mio. Euro in die Reform starten. Dies ist eine denkbar schlechte Ausgangslage. Auf die Hamburger Krankenhäuser kommen neben weiteren finanziellen Nachteile durch Erlösverluste ein Übermaß zusätzlicher Bürokratie zu. Weitere Anpassungsbedarfe werden durch die Umsetzung offenbar werden. Es bedarf im ersten Schritt einer finanziellen Sofortmaßnahme, danach müssen weitere Anpassungen am Gesetz folgen, um eine sinnvolle Umsetzung in den Ländern zu ermöglichen. Ein Bürokratieabbau ist überfällig!