KHVVG muss durch Vermittlungsverfahren verbessert werden
Das KHVVG muss nach im Rahmen eines geordneten parlamentarischen Verfahrens durch die Überstellung des Gesetzentwurfes in den Vermittlungsausschuss in wesentlichen Punkten (Finanzierung, Planungsfreiräume der Länder) korrigiert und anschließend in einem abschließenden Beschluss durch den Bundestag und den Bundesrat in der veränderten Fassung in Kraft gesetzt werden. Wir appellieren an das Land Hamburg, sich im Bundesrat für ein solches Vermittlungsverfahren einzusetzen.