Kürzungen des GKV-Spargesetzes führen Krankenhäuser in Existenznot
Die Kürzungen des GKV-Spargesetzes belasten die Krankenhäuser überproportional und gefährden den Fortbestand und damit die Versorgung. Die Abkehr von der Tariflohnfinanzierung gefährdet zudem Arbeitsplätze und macht die Bemühungen der Krankenhäuser um Fachkräfte zunichte. Es muss den Krankenhäusern ermöglicht werden, ihre Leistungen kostensparender zu erbringen, wenn die Vergütung gekürzt wird, Personalbesetzungsvorschriften und Strukturvorgaben müssen entfallen.