Brennpunkt 24. Oktober 2018

Notfallversorgung

Zur Weiterentwicklung der Notfallversorgung liegen bereits gesetzliche Aufträge und wissenschaftliche Empfehlungen vor. Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft legt den Schwerpunkt auf eine bessere Verzahnung mit dem ambulanten vertragsärztlichen Bereich - allerdings in Gestaltungshoheit der Krankenhäuser und Vertragsärzte/ Kassenärztlichen Vereinigungen vor Ort.

Eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung durch das Land wäre in Erweiterung des planerischen Ausweises von Krankenhäusern der Not- und Unfallversorgung der nächste Schritt. Da der Notfallpatient als Patient mit einem dringenden und unaufschiebbaren medizinischen Problem primär keinem Sektor eindeutig zugeordnet werden kann, sollte die telefonische Beratung von Patienten zu passenden Versorgungsangeboten medizinisch (im Sinne des "Arztrufes Hamburg") weiter ausgebaut werden. Alle Hamburger Krankenhäuser der Not- und Unfallversorgung müssen zwingend auch zukünftig ambulante Fälle behandeln dürfen, da es sonst zu erheblichen Versorgungsengpässen käme. Eine kostendeckende Vergütung in Form gestufter ambulanter Fallpauschalen, die direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden kann, ist überfällig.