Aufgaben der HKG

Die HKG vertritt die gemeinsamen Interessen der Hamburger Krankenhäuser in der Gesundheitspolitik auf Bundes- und auf Landesebene. Sie informiert ihre Mitgliedskrankenhäuser fortlaufend über aktuelle Entwicklungen.

Zu den Aufgaben der HKG gehören:

  • Vertretung der Interessen der Krankenhäuser in Hamburg und Berlin
  • Beteiligung an der Erstellung des Krankenhausplans Hamburg
  • Begleitung der Vorbereitung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen
  • Aushandlung des landesweiten Basisfallwertes für die Hamburger Krankenhäuser
  • Beteiligung an den Budgetverhandlungen der Hamburger Krankenhäuser
  • Geschäftsführung und/ oder Beteiligung an den Schiedsstellen § 114 SGB V, § 18a KHG und § 36 PflBG
  • Beteiligung an der sektorenübergreifenden Landeskonferenz gem. § 90a SGB V
  • Beteiligte am erweiterten Landesausschuss gem. § 116b SGB V
  • Beratung der Krankenhäuser in allen krankenhausrelevanten Themen
  • treuhänderische Durchführung der Ausbildungszuschlagsverordnung
  • Beteiligung an der EQS Hamburg und der datengestützten Qualitätssicherung gem. § 137 SGBV
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen zu krankenhausrelevanten Themen