Pressemitteilung 13. Februar 2023

Hamburgische Krankenhausgesellschaft zur Auswirkungsanalyse der Krankenhausreform

Krankenhausgesellschaft sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Krankenhausreform

Hamburg, 13. Februar 2023 – Am 6. Dezember 2023 hat Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach die Eckpunkte der geplanten Krankenhausreform der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Reformvorschläge wurden von einer wissenschaftlich besetzten Regierungskommission im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erarbeitet. Experten aus der Praxis wurden in die Konzeptentwicklung nicht eingebunden. Der Reformvorschlag sieht eine Einteilung der Krankenhäuser in ein Stufenkonzept (Level) sowie neu zu entwickelnde Leistungsgruppen vor. Ziel ist es, die knappen personellen Ressourcen besser zu verteilen und spezialisierte Medizin noch stärker zu zentralisieren. Außerdem soll eine Vorhaltefinanzierung eingeführt werden. Der theoriegeleitete Vorschlag der Regierungskommission lässt offen, was eine Umsetzung für die Krankenhausversorgung in der Praxis konkret bedeuten würde, da weder die Regierungskommission noch das Bundesministerium für Gesundheit eine Auswirkungsanalyse der Reformvorschläge vorgelegt haben.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat daher eine datengestützte Auswirkungsanalyse bei dem von Prof. Boris Augurzky geleiteten Institute für Health Care Business und der Firma Vebeto in Auftrag gegeben. Prof. Augurzky ist selbst Mitglied der Regierungskommission. Die Ergebnisse liegen nun vor. Die Analyse zeigt ein mögliches Szenario einer Umsetzung der Reformempfehlungen. Zu verschiedenen Parametern mussten aufgrund fehlender Definitionen im Konzept Annahmen getroffen werden. Danach würde ein gutes Viertel der Hamburger Krankenhäuser die beiden höchsten Level II und III erreichen, ein weiteres Viertel wäre dem Level In zuzuordnen. Für knapp die Hälfte der Hamburger Krankenhäuser, die teilweise als Fachkliniken hochspezialisierte Medizin erbringen, ist die Perspektive unklar. Für Hamburg lassen die aggregierten Ergebnisse daher bereits erheblichen Nachbesserungsbedarf erkennen.

Joachim Gemmel, 1. Vorsitzender der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft: „Die Auswirkungsanalyse zeigt deutlich, dass komplett an der Praxis vorbei gedacht wurde und noch dringend nachgearbeitet werden muss. Bundesweite Vorgaben auf alle Krankenhäuser gleichermaßen anzuwenden, würde gewachsene Strukturen zerstören und viele Krankenhäuser in Gefahr bringen, die für die Versorgung notwendig sind und gute Qualität erbringen.“

Die Reformkommission schlägt eine Verknüpfung von Leveln mit Leistungsgruppen vor, so dass bestimmte Leistungen zukünftig nur noch in Krankenhäusern definierter Level erbracht werden dürften. In Hamburg kommt die Krankenhausplanung bislang ohne Versorgungsstufen/ Level oder Leistungsgruppen aus. Geplant wird in Anlehnung an die ärztliche Weiterbildung nach Fach- und Teilgebieten. Daher überzeugt dieser komplexe Vorschlag der Regierungskommission die Hamburger Krankenhäuser nicht.

Gemmel weiter: „Die Einstufung in Level benötigen wir in Hamburg nicht. Eine zusätzliche Verknüpfung von Versorgungsstufen/ Level mit Leistungsgruppen lehnen wir ab, da hierdurch keine bessere Qualität, wohl aber Versorgungslücken zu erwarten sind und sinnvolle Strukturen zerstört werden. Die zukünftigen Leistungsgruppen müssen den einzelnen Krankenhäusern unabhängig von Stufen oder Leveln vom Land nach den regionalen Erfordernissen planerisch zugewiesen werden.“

Die Leistungsgruppen, wie sie derzeit erstmals in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden, haben ihren Praxistest noch nicht bestanden. Daher muss dieses Planungsinstrument erst noch mit der notwendigen Erprobungsphase bis zur Reife entwickelt werden.

Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft unterstützt das Konzept der Deutschen Krankenhausgesellschaft, das sich für eine gestufte Versorgung ausspricht, die an dem bereits eingeführten Konzept der Notfallstufen anknüpft und die Forderung nach einer soliden Finanzierung der anstehenden Reform.

Verschiedene Vorgaben der Reformempfehlung lösen in Hamburg als Metropole besondere Probleme aus. So ist die Versorgung in Hamburg bereits hochspezialisiert, das Einzugsgebiet der Hamburger Krankenhäuser reicht weit über die Stadtgrenzen hinaus. 34 % der Krankenhauspatienten und -patientinnen kommen aus dem Umland und von weiter her. Dies muss in einer Krankenhausreform entsprechend berücksichtigt werden, um die Versorgung nicht zu gefährden. Die Krankenhausreform zielt jedoch in vielen Punkten eher auf die Situation in ländlichen Regionen ab.

Würden die Vorschläge zur Krankenhausreform so in Kraft treten, wie sie heute auf dem Tisch liegen, käme es zu erheblichen Veränderungen in der Krankenhauslandschaft. Beispielsweise dürfte Geburtshilfe nur noch an Krankenhäusern der höchsten beiden Level durchgeführt werden, sofern diese Krankenhäuser zusätzlich über eine Stroke Unit verfügen. Vier von elf Krankenhäusern, die heute Geburtshilfe auf hohem Niveau betreiben, dürften diesen Leistungsbereich in Hamburg künftig nicht mehr anbieten. Jede fünfte Frau müsste sich eine neue Geburtsklinik suchen. Ähnliche Effekte würden sich in der neurologischen Versorgung (24 % der Patientinnen und Patienten), der interventionellen Kardiologie (30 % der Patientinnen und Patienten) und der Urologie (23 % der Patientinnen und Patienten) ergeben.

„Die Krankenhausreform kann nur unter Einbindung der Experten aus der Praxis erfolgreich werden“, so Gemmel weiter „in Hamburg sind die Voraussetzungen gut, um unsere Expertise in den Reformprozess einzubringen. Wir arbeiten mit der Sozialbehörde gut zusammen und tauschen uns regelmäßig aus. Unter diesen Bedingungen können notwendige Änderungen konkretisiert und mit der Praxis diskutiert werden. Wir bieten dem Senat gern an, bei der Erarbeitung notwendiger Änderungen zu unterstützen, damit die Reform im Ergebnis noch eine gute für Hamburg werden kann.“

Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft veröffentlichte vor wenigen Tagen ihre Forderungen 2023 (Anlage), die beschreiben, wie eine Krankenhausreform erfolgreich werden kann.