Zukunftsfeste Krankenhausfinanzierung

Die Krankenhausfinanzierung besteht aus zwei Säulen: Die Betriebserlöse aus der Behandlung von Patienten/innen in Form von DRG Fallpauschalen und die Investitionsfinanzierung des Landes Hamburg. Die DRG werden mit dem landesweiten Basisfallwert abgerechnet, den die Hamburgische Krankenhausgesellschaft jedes Jahr mit den Krankenkassen vereinbart. Die Steigerung des landesweiten Basisfallwerts ist gedeckelt und gebunden an die Beitragseinnahmen der Krankenkassen. Daher können Krankenhäuser Kostensteigerungen nicht einfach über Preissteigerungen refinanzieren.

Den größten Kostenblock eines Krankenhauses stellen die Personalkosten dar, die aufgrund der Tarifabschlüsse für die Beschäftigten jährlich steigen. Die Krankenhäuser können hiervon nur einen Teil refinanzieren. Dadurch besteht seit Jahren eine erhebliche Unterdeckung, die sich in übermäßigem Spardruck auf die Personalkosten auswirkt. Seit 2020 werden als Sofortmaßnahme gegen den Pflegemangel daher die Kosten für das Pflegepersonal in einem von den DRG Fallpauschalen abgetrennten Pflegebudget refinanziert. Für andere Berufsgruppen im Krankenhaus gilt dies jedoch nicht.

Ohne die chronische Unterfinanzierung der Investitionen und der Personalkosten hätte das DRG-System gut funktioniert. Nun erfordern zu viele systemfremde Eingriffe eine grundlegende Reform.

In der Investitionsfinanzierung des Landes fehlen jedes Jahr 65 Mio. €. Diesen Betrag müssen die Krankenhäuser selbst erwirtschaften, um in einer modernen Infrastruktur arbeiten zu können. Diese Lücke verschärft den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser.

Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft setzt sich für ein zukunftsfestes Finanzierungssystem ein, das sowohl Investitionen als auch die medizinischen Leistungen sowie bedarfsnotwendige Vorhaltungen - bspw. Notfallambulanzen - auskömmlich finanziert.